Baukindergeld kommt früher als gedacht

Baukindergeld kommt früher als gedacht

Immobilien-Ratgeber von Thomas Trepnau

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht er Koalitionsvertrag vor, den sozialen Wohnungsbau mindestens auf heutigem Niveau und langfristig zu verstetigen. Die Zweckbindung der Finanzhilfen sei dabei wichtig, um sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Wegen dieser Zweckbestimmung, der Mittelverteilung und weiterer regelungsbedürftiger Fragen wird der Bund mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen abschließen.

„Zur Stärkung der Wohneigentumsbildung werden wir ein Baukindergeld auf den Weg bringen. Mit diesem Baukindergeld werden wir gezielt Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung. Sie ermöglicht dadurch Schwellenhaushalten den Schritt ins Wohneigentum. Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro je Kind pro Jahr begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte, die eine Förderung zur Schaffung von Wohneigentum brauchen“, so Minister Seehofer.

Eine neue Eigenheimzulage
Jetzt liegt der Gesetzesentwurf zur Feststellung des Bundeshaushaltes 2018 dem Bundestag zur ersten Lesung vor. Gestern wurde der Einzelplan für das Ressort Inneres, Bau und Heimat vorgestellt.
Das Baukindergeld wird demnach noch vor der Sommerpause eingeführt. Für Wohnungswesen- und Städtebau ist ein Budget in Höhe von 3,58 Milliarden Euro vorgesehen. Davon sind 400 Millionen Euro als „Mehrausgabe“ für das Baukindergeld eingestellt.
Das Baukindergeld ist eine neue Eigenheimzulage für Familien. Es wird ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird.
Das Baukindergeld soll bundesweit gewährt werden – bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.

Baukindergeld alleine nicht ausreichend
Der Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) Schick begrüßt das Baukindergeld grundsätzlich, ist aber der Meinung, dass es nicht ausreicht um die skandalöse Wohneigentumsquote hierzulande und den anhaltenden Wohnraummangel zu beheben.

Fachleute kritisch
Experten sind der Auffassung, dass die von der Regierung in höchsten Tönen angepriesene Förderung ihr Ziel, die Eigentumsquote deutlich zu verbessern nicht annähernd erreichen werde.
Das Pestel-Institut in Hannover hat im Auftrag von Immobilienverbänden die Auswirkungen des Baukindergelds untersucht und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis:
-Die Einkommensgrenze liegt mit 95.000 Euro mit einem Kind zu hoch. Es betrifft somit Haushalte, die auch ohne die Förderung in der Lage sind Wohneigentum zu schaffen (das aktuelle Durchschnittseinkommen liegt bei rund 53.000 Euro).
-Etwa die Hälfte der Familien mit Kindern wohnt bereits in einer eigenen Immobilie.
-Die Zunahme der Haushalte mit Wohneigentum dürfte nur marginal, um bis 0,2 Prozent steigen.
-Käufer werden mit mehr Geld ausgestattet, ohne dass gleichzeitig das Angebot erhöht wird. Das kann die Preise weiter nach oben treiben, was die gesamte Maßnahme obsolet machen würde.

Warum der Gesetzgeber die Grunderwerbsteuer um bis zu 6,5 Prozent (je nach Bundesland) erhöht hat und ob eine Absenkung derselben nicht wirksamer und einfacher wäre, wird jedoch nicht ansatzweise diskutiert.

Baugenehmigungen rückläufig
Somit dürfte die teure Maßnahme „Baukindergeld“ keinen spürbaren Einfluss auf die weiterhin schrumpfende Baugenehmigungsstatistik nehmen.
Zu dieser liefert uns das statistische Bundesamt heute die Information, dass Im Zeitraum Januar bis März 2017 in Deutschland der Bau von insgesamt 79 200 Wohnungen genehmigt wurde. Das waren 6,6 % oder 5 600 Baugenehmigungen von Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Damit ist die Zahl der genehmigten Wohnungen im Vorjahresvergleich erstmals seit dem ersten Quartal 2012 gesunken.

Die Zahl der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen in Wohngebäuden insgesamt hat im ersten Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,0 % beziehungsweise 2 100 Wohnungen abgenommen.

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