Bestandschutz bei genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen

Bestandschutz bei genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen

(NL/9512315987) Das Seminar Bestandschutz bei genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen für Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutz- und Umweltbeauftragte; Geschäftsführer und Hauptabteilungs-/Abteilungsleiter von Unternehmen. unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald Mengler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herten findet statt am 06.11.2013 von 09:00-17.00 Uhr im Haus der Technik in Bremerhaven (Zweigstelle Nord).

Inhalt
* Die Arten des Bestandschutzes (Passiver/Aktiver Bestandschutz)
* Wann besteht Bestandschutz?
* Wie weit reicht der Bestandschutz und welche Rechte gewährt er?
– im Immissionsschutzrecht
– im Baurecht
– im Wasserrecht
* Der Bestandschutz aus einer Baugenehmigung
* Der Bestandschutz aus einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
* Das Vorliegen einer wesentlichen Änderung und deren Reichweite
* Welche Rechte vermittelt der Bestandschutz im Hinblick auf das Heranrücken störender Nutzungen an das bestandgeschützte Objekt?
* Wann endet der Bestandschutz?
* Das Erlöschen der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
– gem. § 18 BimschG
– gem. der Gründe in § 12 BimschG
– gem. Widerruf der Genehmigung § 21 BimschG
* Kein Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Wiedererrichtung einer zerstörten genehmigungsbedürftigen Anlage
* Der Sonderfall des § 16 Abs. 5 BimschG (Austausch und Ersatz der Anlage und von Anlageteilen)
– Anzeigepflicht nach § 15 BimschG
– Notwendigkeit einer neuen Baugenehmigung
* Gibt es einen Bestandschutz im Wasserrecht? (Einleiten von Abwasser)
* Die strafrechtlichen Folgen bei Betreiben einer genehmigungspflichtigen Anlage ohne Genehmigung oder bei Überschreiten der Genehmigung

Mehr Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.hdt-essen.de/W-H160-11-006-3

Weitere Veranstaltungen des Hauses der Technik in Bremerhaven findet man unter www.hdt-nord.de.

Das Haus der Technik ist ein modernes Weiterbildungsinstitut. Es wurde 1927 als Verein gegründet und ist seit 1946 Außeninstitut der RWTH Aachen und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es ist wirtschaftlich unabhängig und gilt heute als das älteste technisch orientierte Weiterbildungsinstitut Deutschlands.

1.500 Veranstaltungen pro Jahr befassen sich mit Themen aus den Bereichen: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Automobiltechnik, Chemie, Bauwesen, Umweltschutz, Management, Recht und Medizin.
Rund 16.000 Fach- und Führungskräfte bilden sich jährlich im Haus der Technik weiter. Die meisten in Essen, einige aber auch in den Zweigstellen des HDT in Berlin oder München oder überall dort auf der Welt, wo das HDT Seminare und Tagungen durchführt.

Aus rund 10.000 bewährten Referenten können die Fachbereichsleiter die jeweils Besten für ihre Veranstaltungen aussuchen. Die Themen werden aktuell, wissenschaftlich fundiert und praxisnah dargebracht. Diesem hohen Qualitätsstandard müssen sich alle verschreiben, die für das HDT arbeiten wollen. Von Anfang an war Qualität oberstes Gebot. Deshalb ist das HDT auch Gründungsmitglied des Wuppertaler Kreises, der für Qualität in der Weiterbildung steht.

In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden.

Dem Verein gehören ca. 1.000 Firmen- und Personenmitglieder an.

Kontakt:
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de