Anwalt Frankfurt und Rechtsanwalt Eschborn – Kanzlei Sachse – Mietrecht Frankfurt
Betriebskostenabrechnung: BGH: Ein pauschaler „Sicherheitsaufschlag“ in Höhe von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten zum Zweck der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Nebenkosten ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. 9. 2011 –
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