Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht u. Schmerzensgeld weiter auf Erfolgskurs:

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht u. Schmerzensgeld weiter auf Erfolgskurs:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige aktuelle Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Frankfurt/M. – vom 15. Mai 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Befunderhebungsmangel – Metastasenbildung nach nicht erkanntem Prostatakarzinom, LG Frankfurt/M., Az. 2 – 18 O 351/09

Chronologie:
Der Kläger litt an einem Prostatakarzinom, welches in der Folge eine Streuung des Tumors mit Metastasenbildung hervorrief. Der Beklagte und niedergelassene Urologe unterließ über einen Zeitraum von etwa einem Jahr die weitere Abklärung. Insbesondere nahm er keine Biopsie vor und ging beim Kläger fälschlicherweise von einer Prostatitis aus.

Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Vorfall fachmedizinisch überprüfen lassen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die fehlerhafte Verzögerung der Diagnostik gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstoße, was einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfe. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 315.000,- Euro vor, den diese akzeptierten. Von dieser Summe wurde ein Teilbetrag in Höhe von 80.000,- Euro als Schmerzensgeld angenommen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen stellen im Bereich des Arzthaftungsrechtes ein immer wieder auftretendes Phänomen dar. Diese Verspätungen haben für die Betroffenen in der Regel erhebliche gesundheitliche Konsequenzen, so auch im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Michael Roth fest.

Landgericht Stuttgart – vom 08. Mai 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Einleitung von gefäßchirurgischen Maßnahmen, Überschreitung der Grenzen des Fachbereichs, LG Stuttgart, Az. 20 O 342/13

Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich bis zu ihrem Todestag wegen einer
Herzklappenstenose bei der Beklagten in Behandlung. Im Rahmen einer Operation wurde
ein Klappenersatz durch Autotransplantat und Allotransplantat/Xenotransplantat bei
kongenitalen Klappenanomalien eingebracht.
Postoperativ kam es zu Komplikationen, weshalb die Patientin noch am selben Tag auf die Intensivstation verlegt und künstlich beatmet wurde. Am Folgetag litt sie
unter einem extrem geschwollenen Gesicht und musste künstlich beatmet werden. Im
Verlauf des Tages schwoll das Gesicht und der ganze Körper der Verstorbenen immer mehr
an bis die Nase kaum noch zu sehen war. Es waren Notoperationen erforderlich, um
Blutergüsse, die sich um den Brustbereich gebildet hatten, zu entfernen. Zu diesem
Zeitpunkt verlor die Patientin rund 0,75 l Blut pro Stunde, das ersetzt werden musste. Die behandelnden Ärzte im Hause der Beklagten stellten schließlich die Überlegung an, die Patientin in eine Universitätsklinik zu überführen, da diese besser ausgestattet ist. Zunächst sollte jedoch eine weitere Untersuchung abgewartet werden. Schließlich wurde dem Kläger mitgeteilt, dass seine Ehefrau nicht verlegt werden solle. Der Unterschenkel der
Patientin wurde aufgeschnitten, um Platz für die Durchblutung der Muskulatur zu
schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt war kein Gefäßchirurg zugegen.
Im weiteren Verlauf kam es zu einem Nierenversagen der Patientin, sodass eine Dialyse erforderlich wurde. Ferner kam es zu einem Blutgerinnsel, sodass der Unterschenkel
aufgeschnitten werden musste, um den Muskel frei zulegen.

Schließlich musste das Bein im Oberschenkelbereich amputiert werden, um eine
lebensgefährliche Sepsis zu vermeiden. Noch am selben Tag wurde dem Kläger mitgeteilt,
dass eine Hüftexartikulation durchgeführt werden müsse und zwar so schnell wie möglich,
am besten gleich. Der Kläger verließ daraufhin das Krankenhaus in dem Glauben, dass seine Frau umgehend operiert werden würde. Dies war jedoch nicht der Fall. Am Folgetag verstarb die Ehefrau des Klägers.
Der Vorwurf beruht darauf, dass die behandelnden Ärzte der Beklagten die zwingend
notwendige Überweisung in ein Uniklinikum nicht veranlassten. Dort hätten, aufgrund der
besseren personellen und operativen Ausstattung schneller gefäßchirurgische Maßnahmen durchgeführt werden können, welche das Leben der Patientin hätten retten können.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien einen Vergleich angeraten, dem diese entgegentraten. Der Streitwert des Verfahrens wurde im deutlich fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Komplexe medizinische Sachverhalte werden im Rahmen von Arzthaftungsprozessen von qualifizierten Sachverständigen hinterfragt. Dazu reicht das juristische Fachwissen einer Kammer in der Regel nicht aus. Kommt der Sachverständige sodann zu dem Ergebnis, dass fehlerhaft gearbeitet wurde, führt das oftmals dazu, dass das befasste Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag macht, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht. Im vorliegenden Fall basiert der Vergleichsvorschlag allerdings auf eine Einschätzung ohne Einholung eines Gutachtens.

Landgericht Lübeck – vom 05. Mai 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Durchtrennung des Nervus medianus anlässlich Carpaltunnelspaltung, LG Lübeck, Az. 12 O 341/12

Chronologie:
Der 50-jährige Kläger hatte sich als Kind eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen. Die Beugesehnenfunktion bestand seither nur eingeschränkt. Im Hause der Beklagten erfolgte eine Carpaltunnelspaltung, anlässlich derer es behandlungsfehlerhaft zur Durchtrennung des Nervus medianus kam. Seine rechte Hand kann er seither nicht mehr benutzen, es liegt ein GdB von 50 % vor, seine Arbeitstätigkeit kann er nicht mehr ausüben.

Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat, nachdem die Beklagte auf einen Vergleichsvorschlag nicht einging, der Klage vollumfänglich stattgegeben. Das beklagte Krankenhaus wurde verurteilt, an den Kläger einen immateriellen Anspruch (Schmerzensgeld) von 30.000,- Euro zu zahlen, hinzu kommen sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, insbesondere die Verdienstausfallschäden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Nachfolgenden werden nun für den Kläger diese materiellen Schäden, die im sechsstelligen Bereich liegen, notfalls wiederum mittels gerichtlicher Hilfe durchgesetzt, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
0211556207
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

Ciper
dirk Herr Dirk Dr Ciper
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