Cosmos Konkret, Teil 3: Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-Sport?

Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, abstrakte Verweisung – Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten rund um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft können ganz schön verwirren. Zudem kursieren im Netz zahlreiche Irrtümer rund um den staatlichen und privaten Schutz. CosmosDirekt-Experten erklären, was man als Arbeitnehmer wissen sollte.

Saarbrücken, August 2013 – Im dritten Teil der Serie „Cosmos Konkret“ erklärt die Versicherungsexpertin Miriam Hubertus von CosmosDirekt, dass man auch als Hobbytaucher oder Freizeit-Bergsteiger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann:

„Gerade Menschen, die ein besonders aktives Leben führen, sollten sich gut absichern. Dazu gehört eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wer eine Risiko-Sportart als Hobby ausübt, muss auf diesen Schutz nicht verzichten. Aufgrund eines riskanten Hobbys werden Interessenten wirklich nur in Ausnahmefällen abgelehnt. Eventuell werden jedoch nach eingehender Prüfung entsprechende Zusatzbedingungen in den Vertrag aufgenommen.“

Vorvertragliche Anzeigepflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen
Jeder Interessent, der einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss ein Formular des jeweiligen Versicherers ausfüllen. Darin enthalten sind beispielsweise Fragen zu gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, aber auch zu ausgeübten Sportarten. Der Versicherer prüft im Anschluss alle Angaben und entscheidet auf dieser Basis. Alle Fragen müssen genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden – dies nennt man vorvertragliche Anzeigepflicht. Wird diese verletzt, riskiert man den Versicherungsschutz.

Risikosportarten führen nicht automatisch zu einem Zuschlag
Übt der Antragsteller besonders risikoreiche Sportarten aus, wird ihm dazu in der Regel zusätzlich ein detaillierter Fragebogen übermittelt. Auf dessen Basis beurteilt der Versicherer, ob beispielsweise zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden müssen. Ein Beispiel: Für viele Deutsche gehört es dazu, im Urlaub die bunte Unterwasserwelt im Rahmen von organisierten Schnorchel- oder Tauchausflügen zu erkunden. Unter bestimmten Bedingungen wird dieses Hobby von vielen Versicherern problemlos mitversichert. Für Taucher, die bei der Ausübung ihres Hobbys ein höheres Risiko eingehen und beispielsweise auch allein Tauchgänge unternehmen, können hingegen ergänzende Vertragsbedingungen oder Zuschläge anfallen.

Als risikoreich gelten zum Beispiel Klettern, Kampfsport, Fallschirmspringen, Motorsport oder Fliegen. Ob und wie sich eine bestimmte Sportart auf den Beitrag ausübt, ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel ob an Wettbewerben teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell geprüft. Daher kann man nicht allgemeingültig sagen „Klettern führt immer zu einem Aufschlag von X oder Y Prozent“.

Weitere Informationen zur CosmosDirekt Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf unserer Webseite.

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