Falschberatung: Bank muss Lottogewinner Schadensersatz zahlen

Falschberatung: Bank muss Lottogewinner Schadensersatz zahlen

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

28. April 2014. Ein Ehepaar, das viel Geld aus einem Lottogewinn in geschlossene Fonds investiert und verloren hat, klagte erfolgreich gegen die beratende Privatbank. Eine seltsame Rolle soll dabei, nach Angaben des WDR, auch der Gewinnberater von Westlotto aus Münster gespielt haben. Dem Ehepaar sollen weder die Risiken der Anlage, noch die Provisionshöhe der Bank offengelegt worden sein. Eine klassische Falschberatung, wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) aus Erfurt ergänzt.

Ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet hatte im Februar 2005 einen Lottogewinn in Höhe von 6,3 Millionen Euro. Nach einem Besuch des Gewinnberaters von Westlotto aus Münster, haben sich die beiden entschlossen bei der empfohlenen Privatbank Merck Finck & Co. einen Teil des Gewinns in geschlossene Investment-Fonds des Münchner Emissionshauses KanAM und in riskante Schiffsbeteiligungen zu investieren. Aus den in Aussicht gestellten Kapitalerträgen wollten sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. „Die Eheleute hatten ein paar Monate nach ihrem Gewinn ihre Jobs gekündigt“, so Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS ( www.dvs-ev.net ), „doch die Geldanlage erwies sich zunächst als verlustreich, mittlerweile ist sie gänzlich geplatzt.“

Das Paar klagte schließlich gegen die Privatbank beim Landgericht (LG) Münster (Az.: 114 O 110/12) auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Der Prozess zog sich über zwei Jahre hin. Die Vorwürfe, dem Ehepaar seien die Risiken der Anlage nicht ausreichend erklärt worden, wurden von den Beklagten stets bestritten. Das Gericht gab dem Antrag der Klägerin nach und verurteilte die Bank zu einer Schadensersatzzahlung von knapp 510.000 Euro. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Interessant ist, dass die Tochter der Eheleute ebenfalls gegen die gleiche Bank vor Gericht gezogen ist. Ihr wurden 60.000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.“ Die Urteilsbegründung des LG Münster fiel in diesem Fall sehr deutlich aus: „Die Empfehlung geschlossener Beteiligungen ist vor dem Hintergrund des erwiesenen Anlageziels fehlerhaft. (…) Dieses Anlageziel war allerdings mit geschlossenen Beteiligungen von Anfang an nicht erreichbar.“

Fragwürdige Beratung durch den Gewinnberater

Etwas eigenartig mutet die Rolle des Gewinnberaters von Westlotto in Münster an. Dieser soll, so das Handelsblatt, die Privatbank Merck Finck & Co. ausdrücklich empfohlen haben. „Wenn der Gewinnberater tatsächlich nur diese eine Bank empfohlen hätte, so wäre dies eine einseitige Empfehlung und damit rechtlich äußerst bedenklich“, so die DVS-Geschäftsführerin. Geldinstitute verdienen bekanntlich meist kräftig mit, wenn große Summen in Fondsgesellschaften investiert werden. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Gerade Menschen, denen unverhofft ein Geldsegen zu Teil wird, laufen Gefahr vermeintlichen Versprechen und Experten nahezu blind zu vertrauen. Der Besuch bei einem auf das Kapitalrecht spezialisierten Rechtsanwalts, ist daher immer anzuraten.“

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net

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