Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit

Die verkannte und unterschätzte Chance für Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit

Luzia Rimark, Expertin für die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

10 Gründe, warum sie wichtig und richtig ist

Arbeit ist die Basis unserer Gesellschaft und des menschlichen Lebens. Arbeit soll nicht nur Gelderwerb sein. Arbeit soll herausfordernd und sinnvoll sein, das Leben bereichern und Spaß machen. Nur so können sich die Menschen, die im Unternehmen arbeiten, mit Leistung, Engagement und Loyalität tatkräftig einbringen.

Nun sieht es leider so aus, und das wissen wir alle, dass Arbeit auch psychisch krank machen kann. Die Gefahr steckt in der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt, die oftmals andauernden, negativen Stress, Hektik, Arbeitsverdichtung, ständigen Zeit- und Effizienzdruck mit sich bringt. Die Krankenkassen weisen regelmäßig auf die Zunahme von psychischen Erkrankungen ihrer Versicherten hin. Was kann dagegen getan werden?

Die beste Methode ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit. Sie ist nicht nur eine Maßnahme zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen, sondern vor allem, und das ist das Schöne und auch Nutzbringende daran, setzt sie einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang, der beständig fortgesetzt wird. Dass das von außen, z.B. von Kunden, wohlwollend und positiv wahrgenommen wird, können Sie gar nicht mehr verhindern. Davon profitiert letztendlich das gesamte Unternehmen.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit oder Psychische Gefährdungsbeurteilung – kurz PGB?

Der Gesetzgeber hat im September 2013 mit der Novellierung des Arbeitschutzgesetzes § 5 auf die Zunahme von psychischen Erkrankungen reagiert.

Demnach müssen alle Arbeitgeber, auch kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern:

-Stressquellen und Risiken, die psychische Fehlbelastungen auslösen, ermitteln und beurteilen.
-Gegenmaßnamen mit Einbeziehung der Mitarbeiter entwickeln und im Unternehmen umsetzen.
-Nach einer vorher festgelegten Zeit die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen und ggfs. anpassen sowie bei sich verändernden Gegebenheiten im Unternehmen die PGB fortschreiben ArbSchG § 3 .
-Nach ArbSchG § 6 § die Maßnahme dokumentieren.

Warum wird die PGB verkannt?

Oftmals sind Unternehmen der Meinung, dass mit der PGB psychische Erkrankungen bei den Mitarbeitern ermittelt werden sollen. Dem ist aber nicht so – im Gegenteil, sie ist eine Maßnahme zur Vorbeugung, damit Fehlbelastungen und Gefährdungen nicht zu Krankheiten werden.

Warum wird die PGB unterschätzt?

Dafür gibt es meines Erachtens zwei Punkte, auf die ich näher eingehen möchte:

1. Die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit ist eine gesetzliche Auflage des Arbeitsschutzgesetzes. Alle Arbeitgeber müssen sie durchführen, ansonsten besteht die Gefahr von Geldstrafen, Regressforderungen und/oder Schadensersatzansprüchen.

2. Noch viel wichtiger ist es aber, dass der persönliche und unternehmerische Nutzen, den die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit bietet, bisher nicht erkannt wurde.

Woran liegt das?

1. Die Novellierung des ArbSchG im § 5 um den Zusatz in Absatz 3 „… Nr. 6. psychische Belastungen bei der Arbeit“(veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 24. Oktober 2013) wurde in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen wie z.B. das Gesetz zum Mindestlohn.

2. Bei vielen löst schon allein der Begriff „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ Verunsicherung und negative Gefühle aus. Das zieht Aussagen nach sich wie z.B.: „Was ist das eigentlich – das klingt so negativ?“ oder „Bei uns gibt es keine psychischen Probleme!“

Welchen Nutzen bringt die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung – was haben Sie, als Unternehmer/in, davon?

Sie erhalten einen tiefen Einblick in das gesamte Unternehmen

Warum ist das so? Alles hängt mit allem zusammen. Ein Unternehmen kann man mit einem Menschen vergleichen, denn es besteht ebenfalls, wie ein Mensch, aus Körper, Geist/Spiritualität und Seele.

Betrachten wir zunächst den Körper:
Der Körper ist das Sichtbare und Erlebbare des Unternehmens. Dazu stellen sich die Fragen:

-Wie gehen wir miteinander um?
-Wie gehen wir mit unseren Kunden um?
-Wie wird unser Unternehmen von innen und außen gesehen?

Der Geist bzw. die Spiritualität ist das Bewusstsein, aus dem Handeln resultiert und Innovationskraft entsteht. Dazu stellen sich die Fragen:

-Was macht uns aus?
-Wie ist unser Leitbild – welche Werte haben wir?
-Wie wird der Körper gelebt nach innen und außen?
-Was wird vorgelebt?
-Wie leben wir das alle?

Die Seele drückt die Befindlichkeit aus. Hierzu stellt sich die Frage:

-Wie geht es uns damit?

Der Mensch spürt eine Krankheit am ehesten in seinem Körper durch Unwohlsein oder Schmerzen. In der Medizin ist es unumstritten, dass viele Krankheiten seelische Ursachen haben und den Körper schwächen. Wenn man dies nun auf ein Unternehmen überträgt, stellt sich die Frage:

Wenn der Körper geschwächt ist, Geist und Seele krank sind – wie kann dann wirkliche Innovation entstehen und Leistungsfähigkeit erhalten bleiben?

Mit der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie wertvolle Hinweise auf den Zustand von Körper, Geist und Seele Ihres Unternehmens.

Was bedeutet das für Sie?

10 Gründe, warum die PGB wichtig und richtig ist

1. Die Entdeckung von Handlungsfeldern und von vorhandenen Ressourcen

Mit der PGB werden ungeahnte Möglichkeiten und Chancen aufgedeckt sowie Handlungsfelder freigelegt, die einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang setzen und somit die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit erhalten.

In Unternehmen, in denen die Maßnahme durchgeführt wurde, kam es zu Aha-Erlebnissen bei der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern. Z.B: „Ich habe noch nie erlebt, dass meine Mitarbeiter so leidenschaftlich über Lösungen diskutiert haben und auch so schnell Lösungen gefunden haben. Vorher ist immer länger über das Problem lamentiert worden und ich musste oft Lösungen vorgeben. Die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation werden nun beständig verbessert. Das baut Zeitdruck und somit auch Stress ab.“

2. Aus Mitarbeitern werden wirkliche Mitarbeiter – kein Dienst nach Vorschrift

Die Mitarbeiter werden in die gesamte Maßnahme mit einbezogen und arbeiten an Lösungen und Verbesserungen aktiv mit. Das stärkt den Zusammenhalt und die Motivation, erhält die Leistungsfähigkeit und die Loyalität zum Unternehmen.

3. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Arbeitsabläufe und der Arbeitsorganisation

Durch eine regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfung werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Arbeitsorganisation reflektiert und beständig angepasst und verbessert. Das unterstreicht die Ernsthaftigkeit und den Willen zur Verbesserung und erhöht die Bereitschaft für Veränderungen.

4. Mehr Freude bei der Arbeit verringert negativen Stress

Was bringt Freude bei der Arbeit? Da gehört schon einiges dazu. Wichtig sind vor allem eine gute Organisation und Unternehmensführung sowie Strukturen, die übersichtlich, transparent und für die Mitarbeiter nachvollziehbar sind. Desweiteren gehört ein Betriebsklima dazu, in dem sich die Mitarbeiter wirklich eingebunden und dazugehörig fühlen, sie ernstgenommen werden sowie Wertschätzung für sich und ihre Arbeit erfahren.

Nach einer durchgeführten PGB gab es Aussagen von Mitarbeitern wie z.B.: „Zum ersten Mal habe ich erlebt, dass meine Probleme ernstgenommen wurden und es hat wirklich Spaß gemacht, in einem Workshop meine Gedanken, Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu äußern und anschließend zu erleben, dass einige davon sogar mit mir umgesetzt werden. Meine Arbeit geht mir jetzt viel leichter von der Hand und ich habe auch mehr Verständnis für meinen Chef und meine Kollegen. Das reduziert natürlich auch meinen Stress, der mich früher sehr belastet hat. Die Arbeit macht wieder richtig Spaß. Ich fühle mich sehr wertgeschätzt und ernstgenommen. „

Solche Aussagen begeistern mich ganz besonders und ich kann dazu nur sagen: „Mehr Freude bei der Arbeit ist die beste Motivation!“

5. Verringerung der Krankheitstage

Mehr Freude bei der Arbeit reduziert auch die Krankheitstage.

Natürlich können Mitarbeiter einmal krank werden und für mehrere Tage ausfallen. Es geht vielmehr um die kurzen Krankheitstage (1-3 Tage). Glaubt man Arbeitsmedizinern, so gibt es keine Krankheiten, die innerhalb dieser Zeit vollständig auskuriert werden können. Deshalb haben diese kurzen Krankheitstage oft in fehlender Motivation und Lust ihre Ursachen. Durch die Wertschätzung, die die Mitarbeiter durch die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erleben, steigt die Arbeitsfreude und nicht nur die kurzfristigen Krankheitstage verringern sich.

6. Verringerung der Fluktuation

Mehr Freude bei der Arbeit verringert auch die Fluktuation.

Hier stelle ich einfach eine Behauptung auf, die Sie sicherlich nachvollziehen können: „In einem Unternehmen, in dem Körper, Geist/Spiritualität und Seele o.k. sind, werden Kündigungen aus Frust sicherlich eine Seltenheit sein.“

7. Erhöhung der Bereitschaft zum Außergewöhnlichen

Mehr Freude bei der Arbeit erhöht auch die freiwillige Bereitschaft der Mitarbeiter zu außergewöhnlichem Engagement.

Ein Beispiel aus der Praxis:

In einem Unternehmen, in dem jeder Mitarbeiter immer mit feststehenden Abgabeterminen arbeiten muss, kam es zu eklatanten Terminverspätungen. Im Workshop kam dies zur Sprache und die Mitarbeiter überlegten und diskutierten, wie sie das Problem in den Griff bekommen. Mitten in der Diskussion sagte eine Mitarbeiterin, die nur an drei Tagen pro Woche arbeiten kann, weil Sie auch noch in die Pflege eines Elternteils zu Hause eingebunden ist, ganz spontan: „Ich werde einen Tag zusätzlich arbeiten bis wir wieder auf dem Laufenden sind. Für die Pflege finde ich sicherlich eine Lösung.“ Alle Mitarbeiter drückten spontan Ihre Anerkennung aus und versprachen, sich ebenfalls freiwillig mehr einzusetzen, damit die Abgabetermine eingehalten werden können. Ein fantastisches Ergebnis, das nur durch das Zusammenrücken der Mitarbeiter zustande kam.

8. Positive Auswirkung auf das Betriebsklima

Natürlich hat die Durchführung der PGB positive Auswirkungen auf das Betriebsklima.

Mitarbeiter-Aussagen wie folgendes Beispiel bestätigen es:
„Nach dem gemeinsamen Workshop und durch unsere lebhaften Diskussionen habe ich meine Kollegen in einem anderen Licht gesehen und neu erkannt. Dadurch sind ein besseres Verständnis füreinander und mehr Kollegialität untereinander entstanden.“

9. Positive Übertragung auf die Kunden

Sie kennen das sicherlich auch, Sie besuchen ein Unternehmen und fühlen sich plötzlich nicht wohl. Sie haben spontan keine Erklärung dafür und haben nur so das Gefühl: „Hier stimmt was nicht!“ Wie hoch wäre Ihre Bereitschaft dazu, Kunde dieses Unternehmens werden oder bleiben zu wollen oder eine Zusammenarbeit einzugeben? Sicherlich würden Sie, bevor Sie sich entscheiden, noch mehr Informationen und Erkundigungen einholen. Und trotzdem wäre Ihr ungutes Gefühl wahrscheinlich nicht ganz ausgeräumt.

Die Durchführung der PGB hat eine verblüffend positive Auswirkung auf das Image nach innen und außen, denn das Unternehmen wird als attraktiv, tatkräftig und leistungsfähig wahrgenommen.

Woran liegt das? Gut durchdachte Arbeitsabläufe, eine humane und leistungsfähige Arbeitsorganisation sowie gesunde, motivierte und loyale Mitarbeiter festigen ein positives Betriebsklima. Das wirkt natürlich auch nach außen, denn der Funke springt auf die Kunden über und festigt die Kundenbeziehung. Obendrein fühlen sich potentielle Fachkräfte angezogen, was auch wiederum sehr für das Unternehmen spricht.

10. Erfüllung der Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes

Ganz nebenbei erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber und sind auf der sicheren Seite. Mit der Dokumentation der PGB können Sie die Durchführung nachweisen. Das verhindert unnötigen Ärger und Stress mit den Behörden.

Desweiteren, und das sollte nicht unterschätzt werden, können bei Nichtdurchführung der PGB erhebliche juristische Konsequenzen entstehen.

Zitat von Professor Dr. Ingo Striepling, Professor an der Hochschule Regensburg, Wirtschaftsprivatrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht:
„Zwar sieht das Arbeitsschutzgesetz in seinen §§ 5 und 6 keine direkten Sanktionen vor, doch die juristischen Fallstricke zeigen sich erst auf den zweiten Blick. So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern es zu Beeinträchtigungen kommt, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen beim Arbeitgeber Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen führen Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen. Daher muss jedem Arbeitgeber sowohl im eigenen Interesse also auch aus Erwägungen des Arbeitnehmerschutzes daran gelegen sein, neben den physischen auch einen Augenmerk auf die psychischen Belastungsfaktoren zu richten.“

Fazit

Betrachten Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit nicht als behördliche Gängelung, sondern als Chance für bessere Ergebnisse. Das ist machbar mit einer gesunden und engagierten Mannschaft, denn jeder Mitarbeiter trägt mit seiner Arbeit einen wichtigen Teil zum Gesamtergebnis des Unternehmens bei.

Mehr erfahren: Wie wird die PGB im Unternehmen durchgeführt?

Die Business System Consulting ist ein Beratungsunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie führt Beratungen, Seminare, Trainings und Coachings zu folgenden Themen durch:
Selbst- und Mitarbeiterführung, Verkauf & Vertrieb, Teamentwicklung & Teamführung, Verhandlungsführung, insbesondere bei schwierigen Verkaufs- und Preisverhandlungen, Kommunikation & Argumentation, Konfliktmanagement sowie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz.

Die Business System Consulting erhielt für ihre Beratungsleistungen das Gütesiegel -Geprüfte Beratungsqualität- nach DIN ISO 9001:2008.

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