Immer Ärger mit den Schönheitsreparaturen

Vermieter sollten Mietverträge an neue Rechtslage anpassen

Immer Ärger mit den Schönheitsreparaturen

Ihr freundliches Maklerbüro in Dortmund

Dr. Hetmeier Immobilien rät Vermietern, die Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen an die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzupassen. Schönheitsreparaturen betreffen vor allem die Frage, wer bei einem Mieterwechsel tapezieren und streichen muss. Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2015 haben die Rechte der Mieter gestärkt und die Position der Vermieter verschlechtert.

Die in der Praxis wichtigste Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrifft die Vermietung unrenovierter Wohnungen. „Wer eine Wohnung unrenoviert vermietet, darf die Schönheitsreparaturen nicht mehr auf den Mieter abwälzen. Schönheitsreparaturklauseln sind in diesem Falle jedenfalls in Wohnungsmietverträgen unwirksam. Vermieter sollten daraus den Schluss ziehen, Wohnungen grundsätzlich nur noch renoviert zu vermieten. Wer eine renovierte Wohnung anbietet, kann weiterhin die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Und er verbessert ganz nebenbei seine Chancen, einen seriösen und solventen Mieter für die Wohnung zu finden.“

In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die sog. Quotenabgeltungsklausel gekippt. Mieter müssen nicht mehr anteilig Renovierungskosten zahlen, wenn sie vor einer vereinbarten Renovierungsfrist ausziehen. Das ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Auch solche Klauseln sind nunmehr unwirksam. Dagegen hilft nur eines: „Streichen Sie solche Klauseln aus Ihren Mietverträgen“, rät Maklerin Dr. Marita Hetmeier.

„Das Vermietungsgeschäft wird für private Vermieter immer unerfreulicher. Ständig ändert sich die Rechtslage, meist zulasten der Vermieter. Überall lauern juristische Fallstricke und Risiken.“ Dr. Hetmeier berät und unterstützt Vermieter in allen Phasen des Vermietungsgeschäfts, von der Vermietungsanzeige in der Tageszeitung und im Internet bis zur Auswahl des Mieters und bei der – praktischen – Gestaltung des Mietvertrages: „Wir sind nicht nur Makler, sondern auch selbst Vermieter. Wir sprechen die Sprache unserer Kunden.“

Dr. Marita Hetmeier

Dr. Hetmeier Immobilien ist ein junges, schnell wachsendes Maklerunternehmen in Dortmund. Das Büro erbringt alle klassischen Maklerdienstleistungen. Wir vermitteln Ihnen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilien, erbringen Beratungsdienstleistungen und übernehmen im Einzelfall auch die Verwaltung Ihrer Immobilie. Wenn Sie als Käufer oder Mieter eine Immobilie suchen, sind wir ebenfalls gerne behilflich. Unsere aktuellen Kauf- und Mietangebote finden Sie auf unserer website. Fragen Sie gerne auch nach weiteren Angeboten. Die Preise richten sich nach der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Wichtig für Sie: Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar. Wenn Sie uns beauftragen, einen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu vermitteln, zahlen Sie Maklerprovision nur und erst dann, wenn der Kaufvertrag oder Mietvertrag mit Ihrem Vertragspartner erfolgreich unter Dach und Fach ist. Wir bieten Ihnen umfassenden Service. Bei der Suche nach einem Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie setzen wir auf professionelles Marketing im Internet und in den Printmedien. Wir legen großen Wert auf aussagekräftige Exposes mit professionell fotografierten Lichtbildern Ihres Immobilienangebots. Wir besitzen in Dortmund ein größeres eigenes Immobilienportfolio und wissen, worauf es bei der Vermarktung von Immobilien ankommt. Auf meiner Internetseite finden Sie allgemeine Informationen zum Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien und stets aktuelle Kauf- und Mietangebote. Schauen Sie mal rein…

Kontakt
Dr. Hetmeier Immobilien
Marita Hetmeier
Mallinckrodtstraße 62
44145 Dortmund
0231.3959311
info@hetmeier-immobilien.de
http://www.hetmeier-immobilien.de