Menschenrechte unter Vorbehalt

Im Buch Menschenrechte unter Vorbehalt untersucht Michael Buchrainer die Demokratietauglichkeit von Bibel und Koran – und kommt zu einem brisanten Ergebnis

Menschenrechte unter Vorbehalt

Ausgehend von seiner Überzeugung, dass es für ethisches Handeln keines religiösen Glaubens und schon gar nicht einer Berufung auf althergebrachte „heilige“ Texte bedürfe, deckt Buchrainer auf, in welchem Maße die ideologische Einengung auf einen Gott das friedliche Zusammenleben in multireligiösen Gesellschaften aufs Spiel setzt. Dabei nimmt er keine Rücksicht auf dogmatische Einwände, die die Grundlagen religiöser Lehren gegen eine kritische Analyse immunisieren wollen.

„Dass manche Gläubige dies als arrogant und beleidigend empfinden, dürfte eher der Projektion ihres eigenen absoluten Wahrheitsanspruchs geschuldet sein – besonders dann, wenn aus diesem Anspruch, ein gottgefällig geregeltes Leben zu führen, auch noch ein glaubensgewisses Gefühl der Überlegenheit resultiert“, so Buchrainer, der die fragwürdige Geschlossenheit einer rein theologischen Reflektierkunst bemängelt: „Sie mag vielleicht ein in sich schlüssiges System bilden, präsentiert sich aber schlussendlich doch immer nur als eine Harmonie der Täuschungen.“

Freiheit, Gleichberechtigung und ein demokratischer Rechtsstaat – hierin sieht der Autor die Grundfesten eines friedlichen Zusammenlebens, das über die Einschränkungen religiöser Weltanschauung auf entscheidende Weise hinausreicht: Der einzelne Mensch werde in seinen ganz persönlichen Individualrechten vor kollektiv-totalitärer Bevormundung geschützt, wie sie mit religiösen Verhaltenskodizes einhergehe. Und das ohne Bezugnahme auf ein behauptetes Jenseits, das im theozentrischen Denken monotheistischer Religionen Buchrainers Analyse zufolge bestehende Machtverhältnisse untermauere.

„Die Predigten und Ansprachen der Kleriker aller Religionen leiten ihre religiös-moralischen Ansprüche letztlich immer aus ihren jeweiligen Heiligen Büchern ab“, schreibt Buchrainer. Diese Bücher seien schlicht menschlichen Ursprungs und nicht göttliche Offenbarung, letztlich handele es sich um „Mythos, Erfindung, Behauptung und Polemik.“ Und oft genug würden sie vermeintlich gottgewollte Pflichten einfordern, ohne im gleichen Zuge individuelle Rechte anerkennen zu wollen, indem archaisch-religiöse Traditionen dem zivilisatorisch-ethischen Fortschritt entgegenge-stellt würden.

Scharf kritisiert Buchrainer die Verquickung wirtschaftlicher Interessen mit dem Verteidigen eines gemeinsamen ethischen Bezugrahmens in der Politik als „trauriges Kapitel politischer Doppelmoral und Heuchelei.“ Seiner Auffassung nach muss es Aufgabe eines freiheitlichen und säkular-demokratischen Staates sein, dem Deutungs- und Normierungsanspruch jeder Ideologie, die sich über die Menschenrechte stellen möchte, entgegenzutreten und damit unverrückbar den absoluten Vorrang der Grundrechte für alle Staatsbürger sicherzustellen: „Jede religiöse Freiheit muss dort enden, wo sie zu Lasten anderer die verfassungsmäßig geltende Rechtsordnung relativiert. Sonderrechte sind per se ausschließend und tragen nicht zur Integration bei, sondern trennen die Gesellschaft in willkürlich definierte Bestandteile.“

Buchrainers Fazit: „Das ambitionierte Projekt der allgemeinen Menschenrechte als individuelle Persönlichkeitsrechte ist fundamental mit der Würde, der Freiheit und Gleichberechtigung aller Menschen verbunden. Diese Rechte müssen daher universell und unteilbar sein, nicht obwohl, sondern gerade weil sie quer zu den Kulturen, Religionen oder anderen Ideologien stehen und nicht von deren kollektivistischen Ansprüchen und Willkür relativiert werden dürfen.“

Über den Autor
Michael Buchrainer, Jahrgang 1950, studierte zunächst Architektur, ehe er sich ganz der Musik zuwandte. Er ist Gitarrist, Komponist und seit 1977 am Landeskonservatorium für Vorarlberg auch pädagogisch tätig. Der Autor ist verheiratet und hat zwei Söhne.

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