Neuerungen in der Pflegeversicherung dank Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflege wurde durch den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 beschlossen. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind bereits zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Trotz verbesserter und neuer Leistungen für Pflegebedürftige, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nach wie vor Sinn.

Neuerungen in der Pflegeversicherung dank Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Interessante Neuerungen in der Pflegeversicherung.

Private Vorsorge aufgrund künftiger Entwicklung wichtiger als je zuvor

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz möchte die Regierung den steigenden Herausforderungen im Bereich der Pflege begegnen. So sind auch der Politik die Prognosen nicht entgangen, die bis zum Jahr 2030 von weit über drei Millionen Pflegebedürftigen ausgehen. Viele von ihnen werden nach Meinung von Fachleuten an Demenz leiden. Experten gehen davon aus, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann irgendwann im Laufe seines Lebens von Demenz betroffen sein wird. Bislang wurde allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, dass demenziell Erkrankte einer professionellen Betreuung und Anleitung bedürfen. Das Thema Pflege wird demzufolge für immer mehr Menschen zwangsläufig eine wichtige Rolle einnehmen. Weil heute zwei Drittel der Pflegebedürftigen von Angehörigen wie Partner, Kindern oder Enkel zu Hause versorgt werden, ist auch an dieser Stelle eine finanzielle Unterstützung geboten. All diesen Umständen wurde im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zwar Rechnung getragen. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist deshalb jedoch noch lange nicht obsolet – ganz im Gegenteil.

Staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherung

Die herausragende Bedeutung einer Pflegezusatzversicherung ist auch in Regierungskreisen bestens bekannt. Weil die staatlichen Leistungen trotz der neu eingetreten Regelungen die Kosten im Pflegefall nicht vollumfänglich abdecken können, folgt fast zwangsläufig eine finanzielle Unterversorgung. Deshalb hat sich der Staat im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes dazu entschlossen, die private Vorsorge in Form der Pflegezusatzversicherung zu fördern. Jeder, der als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflegezusatzversicherung abschließt, erhält ab diesem Jahr 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Diese staatliche Förderung ist unabhängig vom Einkommen, allerdings an einigen Voraussetzungen geknüpft. So muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Euro geleistet werden. Zudem dürfen Leistungen erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden. Weitere Informationen zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com

Leistungen für Demenzkranke nicht ausreichend

Wie eingangs erwähnt, bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz auch Verbesserungen für Demenzkranke mit sich. Zusätzlich zu einer Betreuungsleistung von maximal 200 Euro erhalten Betroffene, die sich in häuslicher Umgebung pflegen lassen, alternativ 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige. Trotz dieser Anhebung werden diese Zahlungen kaum ausreichen, um den Betreuungsbedarf demenziell Erkrankter finanziell abzusichern. Nicht zuletzt auch deshalb, raten neben Politikern auch Verbraucherschützer zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.

Mit Vergleichsportal ideale Absicherung finden

Die Leistungen und Preise einer Pflegezusatzversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. So sieht etwa nicht jeder Tarif Zahlungen im Falle von Demenz oder Pflegestufe I vor. Einen umfassenden Überblick können sich Interessierte auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com verschaffen. Hierbei wurde der kostenlose und unabhängige Vergleich von versierten Versicherungsfachleuten und sachkundigem Pflegepersonal entwickelt. Darüber hinaus sind hier viele weitere Informationen rund um die Pflegezusatzversicherung zu finden.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den neutralen Verbraucherportalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

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