OLG Köln: Goldstandard bei bilanzierten Diäten nicht zwingend!
www.juravendis.de – Ihre tägliche Portion Recht! juravendis Rechtsanwälte (NL/1074578767) Das Inverkehrbringen bilanzierter Diäten setzt nicht voraus, dass ihre Wirksamkeit durch eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie am Menschen nachgewiesen worden ist. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG)
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