Rothmann-Fonds: Schadensersatzansprüche gegen Vertrieb gerechtfertigt

Eminence GmbH & Co. KG aus dem Hause der Rotmann-Fonds – Amtsgericht ordnet Haftung für ALAG-Vermittlung an – Geschädigte Anleger erhalten Schadensersatz

Rothmann-Fonds: Schadensersatzansprüche gegen Vertrieb gerechtfertigt

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit Urteil vom 30.09.2013 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Berliner Vertriebsgesellschaft Eminence Capital Management GmbH & Co. KG erneut zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger für die Vermittlung eines Rothmann-Fonds verurteilt. Vermittelt wurde im konkreten Fall eine Beteiligung an der ALAG GmbH & Co. KG. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eminence nicht über die hohe Kostenbelastung der Verträge aufgeklärt hat. Diese Kostenbelastung wurde bereits von mehreren Gerichten für fehlerhaft in den Emissionsprospekten der Rothmann – Gruppe dargestellt befunden.

Gerichte entscheiden für den Anleger

So hatte bereits das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 23.08.2012 gegenüber einer Anlageberaterin klargestellt, dass die Kosten der ALAG GmbH & Co. KG sich auf weit mehr als das 6%ige Agio belaufen und tatsächlich ca. 30 % des eingezahlten Kapitals anzusehen sind. In dieselbe Richtung argumentierte bereits das OLG München in einem Hinweisbeschluss und das OLG Dresden in zwei Hinweisbeschlüssen gegenüber anderen Gesellschaften der Rothmann-Gruppe. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 22.05.2013 ebenfalls mitgeteilt, dass die Emissionsnebenkosten im Prospekt der ALAG falsch dargestellt sind.

„Damit dürfte in der Vielzahl der Fälle, in denen betroffene Anleger der Rothmann-Fonds unter Verwendung eines Emissionsprospektes geworben wurden, eine Falschaufklärung schon durch die Verwendung des Prospektes vorliegen. Denn der fragliche Prospektfehler liegt in allen hier bekannten Rothmann – Emissionsprospekten vor: Die Emissionskostenquote wurde künstlich klein gerechnet, indem die Kosten in Bezug zu einer nicht garantierten Gesamtinvestitionssumme gesetzt wurden und nicht etwa – wie es transparent gewesen wäre – in Bezug zu der von den Anlegern eingenommenen Einlagesumme. Wäre dies geschehen, wäre für den Anleger offensichtlich gewesen, dass die Rothmann Fonds mit einer Kostenquote von 16 bis 25 % belastet sind, was einen wirtschaftlichen Erfolg als zweifelhaft erscheinen lässt,“ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Gründer der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte , mit, der das Urteil vor dem Amtsgericht Charlottenburg für seinen Mandanten erstritten hat.

Rechtsanwalt Christian Röhlke weist darauf hin, dass die Vertriebe im Rahmen der von ihnen geschuldeten Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage diesen Fehler hätten bemerken müssen. Dieses kann jetzt in einer Vielzahl von Fällen zu erfolgreichen Haftungsprozessen gegen die Vermittler führen. Damit besteht für die betroffenen Anleger ein weiterer Hoffnungsschimmer, auch wenn nur ein schwaches Licht am Ende des Tunnels leuchtet, aber es leuchtet.
Daher kann allen betroffenen Anlegern und ihren Familien nach wie vor nur der Rat zu einem spezialisierten Anwalt nahegelegt werden, in jedem Falle sollten die Ansprüche juristisch geprüft werden und individuelle Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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