Seit 02.12.2016 ist das Bewachungsgewerbe neu geregelt

Seit 02.12.2016 ist das Bewachungsgewerbe neu geregelt

Beim Thema Veranstaltungssicherheit können Ordnungs- und Sicherheitsdienste unterstützend zur Seite stehen. Allerdings verfügt der Markt mittlerweile über ca. 5 000 Sicherheitsunternehmen – da fällt die Auswahl des passenden Dienstleisters oft schwer.

Seit dem 02.12.2016 existieren neue Vorschriften für das Bewachungsgewerbe, die die Wahl erleichtern sollen.

Die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und Geschäftsführer wird regelmäßig geprüft und den Behörden ist es hierfür erlaubt, Auskunft nach dem Bundeszentralregistergesetz sowie eine Stellungnahme der Landespolizei einzufordern.
Auch müssen je nach Tätigkeitsfeld vermehrt Qualifikationen erbracht werden, d. h. die Sachkundenachweise durch die IHK sind nun wesentlich öfter zur Ausführung bestimmter Aufgaben erforderlich. Unabhängig vom Arbeitsumfeld sind Ausweis und Zulassung mit den notwendigen Angaben dabei stets mitzuführen.

Bei all dem sind vor allem die Geschäftsführer von Bewachungsunternehmen in der Pflicht. Es ist ihre Aufgabe für die passende Ausbildung der Mitarbeiter zu sorgen und die vorhandene bzw. ausgeschiedene Belegschaft erstmals bis zum 31.03.2017 an die zuständige Behörde zu melden.

Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Sicherheitsdienst bietet der Praxisratgeber „Öffentliche Veranstaltungen“. Das digitale Handbuch hilft nicht nur den passenden Sicherheitsrahmen für Veranstaltungen festzulegen sondern unterstützt auch dabei gesetzliche Neuerungen fest im Blick zu behalten und die eigenen Verantwortlichkeiten zu kennen.

Mehr Informationen finden Interessierte unter: Handbuch Öffentliche Veranstaltungen

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