„SEPA – Was ist neu beim Euro-Zahlungsverkehr?“ ERGO Verbraucherinformation

Das müssen Verbraucher jetzt beachten

"SEPA - Was ist neu beim Euro-Zahlungsverkehr?" ERGO Verbraucherinformation

ERGO Verbraucherinformation – SEPA: Was müssen Verbraucher beachten?

Langfassung:

Langsam wird es ernst: Spätestens am 1. Februar 2014 müssen sich Unternehmen und Verbraucher bei Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen auf Änderungen einstellen. Der Grund: Der Zahlungsverkehr im Euro-Raum, kurz SEPA, wird länderübergreifend vereinheitlicht. Was sich für Verbraucher dadurch im Einzelnen ändert, erläutern die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

„Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und meint den aus 33 Staaten bestehenden, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. „Trotz der in allen Teilnehmerländern geltenden, gemeinsamen Währung wurden zum Beispiel Überweisungen bisher in jedem Land unterschiedlich gehandhabt – und Überweisungen ins Ausland hatten mitunter lange Laufzeiten und waren kostspielig. Die Einführung gemeinsamer, europäischer Regelungen soll den bargeldlosen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nun vereinfachen und kostengünstiger machen.“ Dadurch kommen auch auf die Verbraucher einige Neuerungen zu.

Was ist neu bei Überweisungen?

Spätestens zum 1. Februar 2014 müssen Banken auf den europaweiten Standard umstellen. Für Verbraucher ist dies am deutlichsten an den neuen Bankverbindungsdaten sichtbar: Die altbekannte Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die internationale Kontonummer, die IBAN (International Bank Account Number), ersetzt. Die 22-stellige IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird bis Februar 2016 noch der BIC (Business Identifyer Code) benötigt. „IBAN und BIC finden Verbraucher auf ihren Kontoauszügen. Außerdem stehen sie auf der Rückseite vieler Bankkarten“, wissen die ERGO Experten. Private Bankkunden müssen die langen Zahlen- und Buchstabenkombinationen allerdings nicht sofort parat haben: Für eine Übergangszeit bis Februar 2016 können sie zumindest bei inländischen Überweisungen weiterhin ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Konvertierung der Daten übernimmt bis dahin die Bank. Eine Verbesserung, die Verbraucher zudem schon ab Anfang dieses Jahres spüren: SEPA-Überweisungen werden künftig – auch grenzüberschreitend – innerhalb eines Tages abgewickelt: Innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger der überwiesene Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben.

Was müssen Verbraucher bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen beachten?

„Bei bestehenden Daueraufträgen müssen sich Verbraucher um nichts kümmern“, geben die ERGO Experten Entwarnung. „Denn für die Umstellung ist die Bank verantwortlich. Für den Verbraucher laufen die Daueraufträge wie gewohnt weiter.“ Neue Daueraufträge müssen künftig allerdings mit der IBAN eingerichtet werden! Wichtig zu wissen: Einzugsermächtigungen – wie sie viele Verbraucher zum Beispiel bei Bestellungen im Internet oder bei der Bezahlung der Stromversorgung nutzen – wird es mit SEPA in ihrer bisherigen Form nicht mehr geben. Sie werden ab Februar durch die „SEPA-Basis-Lastschriftmandate“ ersetzt. Auch hier gilt für Verbraucher: Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch in die neue Form übertragen.

Was kommt auf Verbraucher bei den neuen SEPA-Lastschriftverfahren zu?

Die SEPA-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von den bisherigen Einzugsermächtigungen. Neu ist zum Beispiel das Lastschriftmandat. Das bedeutet: Beim SEPA-Verfahren müssen Händler nun erst eine Einwilligung vom Kunden einholen, ein sogenanntes Mandat. „Der Kunde erteilt damit einerseits dem Zahlungsempfänger, also zum Beispiel einem Händler, seine Zustimmung, einen bestimmten Betrag vom Konto einzuziehen. Auf der anderen Seite weist er dadurch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen. Wir sprechen damit von autorisierten Lastschriften“, erläutern die ERGO Experten das Vorgehen. Und: Unternehmen müssen zukünftig vor der Kontobelastung den Kunden informieren, wann und welcher Betrag vom Konto ihrer Kunden abgebucht wird. Dies können Unternehmen per Brief, E-Mail oder telefonisch erledigen. Darin werden dem Kunden auch die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt. Mit diesen Merkmalen ist jeder Abbuchungsvorgang im Euro-Raum nachvollziehbar. Bei Einkäufen im Einzelhandel können Kunden diese Ankündigung auch auf der Rechnung finden. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen müssen Unternehmen vor der ersten Lastschrift die zukünftigen Fälligkeitstermine nennen. Beim elektronischen Lastschriftverfahren im Handel ändert sich für Verbraucher erstmal nichts. Das heißt: Kunden können ihren Einkauf auch weiterhin wie gewohnt an der Kasse mit der ec-Karte bezahlen. Erst nach einer Übergangsfrist ab Februar 2016 wird ein anderes Verfahren zur Anwendung kommen. Wichtig: Verbraucher haben zukünftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, autorisierte Abbuchungen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Bei unautorisierten Abbuchungen gilt dies sogar 13 Monate.

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Kurzfassung:

SEPA: Neue Regeln für den Euro-Zahlungsverkehr

Worauf Verbraucher ab 1.Februar 2014 achten sollten

-Was bedeutet SEPA?
-Welche Auswirkungen hat die SEPA-Einführung für Verbraucher?
-Was gilt es bei Daueraufträgen und Überweisungen zu berücksichtigen?
-Was ändert sich bei SEPA-Lastschriften?

Spätestens am 1. Februar 2014 müssen sich Unternehmen und Verbraucher bei Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen auf Änderungen einstellen: Der Zahlungsverkehr im Euro-Raum, kurz SEPA, wird länderübergreifend vereinheitlicht. „Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und meint den aus 33 Staaten bestehenden, einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. „Die Einführung gemeinsamer, europäischer Regelungen soll den bargeldlosen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nun vereinfachen und kostengünstiger machen.“ Für Verbraucher ist dies deutlich an den neuen Bankverbindungsdaten sichtbar: Die altbekannte Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die internationale Kontonummer, die IBAN (International Bank Account Number), ersetzt. Die 22-stellige IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird bis Februar 2016 noch der BIC (Business Identifyer Code) benötigt. „IBAN und BIC finden Verbraucher auf ihren Kontoauszügen. Außerdem stehen sie auf der Rückseite vieler Bankkarten“, wissen die ERGO Experten. Bis Februar 2016 können private Bankkunden bei inländischen Überweisungen weiterhin ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Eine Verbesserung, die Verbraucher zudem schon ab Anfang dieses Jahres spüren: SEPA-Überweisungen werden künftig – auch grenzüberschreitend – innerhalb eines Tages abgewickelt: Innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger der überwiesene Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. „Bei bestehenden Daueraufträgen müssen sich Verbraucher um nichts kümmern“, geben die ERGO Experten Entwarnung. „Denn für die Umstellung ist die Bank verantwortlich.“ Neue Daueraufträge müssen allerdings mit der IBAN eingerichtet werden! Wichtig: Einzugsermächtigungen werden ab Februar durch die „SEPA-Basis-Lastschriftmandate“ ersetzt. Auch hier gilt für Verbraucher: Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch in die neue Form übertragen. Aber: Die SEPA-Lastschrift unterscheidet sich von den bisherigen Einzugsermächtigungen. Neu ist zum Beispiel das Lastschriftmandat: Beim SEPA-Verfahren müssen Händler nun erst eine Einwilligung vom Kunden einholen, ein sogenanntes Mandat. „Der Kunde erteilt damit einerseits dem Zahlungsempfänger, also zum Beispiel einem Händler, seine Zustimmung, einen bestimmten Betrag vom Konto einzuziehen. Auf der anderen Seite weist er dadurch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen. Wir sprechen damit von autorisierten Lastschriften“, erläutern die ERGO Experten. Unternehmen müssen den Kunden außerdem zukünftig vor der Kontobelastung informieren, wann und welcher Betrag von seinem Konto abgebucht wird. Dies kann per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Beim elektronischen Lastschriftverfahren im Handel ändert sich für Verbraucher erstmal nichts, sie können ihren Einkauf wie gewohnt an der Kasse mit der ec-Karte bezahlen. Wichtig: Verbraucher haben zukünftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, autorisierte Abbuchungen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Bei unautorisierten Abbuchungen gilt dies sogar 13 Monate.

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Mit Beitragseinnahmen von 2,7 Mrd. Euro im Jahr 2012 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Die Gesellschaft, die früher Victoria hieß, ist der größte Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und verfügt über 160 Jahre Erfahrung.
Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de

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