Stellenabbau bei Bombardier in Hennigsdorf? Was Arbeitnehmer beachten sollten

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Stellenabbau bei Bombardier in Hennigsdorf? Was Arbeitnehmer beachten sollten

Arbeitsrecht

Massiver Stellenabbau vom Betriebsrat befürchtet

Laut einem Bericht von Morgenpost.de befürchtet der Betriebsrat von Bombardier in Hennigsdorf einen massiven Stellenabbau. Nach Einschätzung des Betriebsrats sollen weitere 500 Arbeitsplätze wegfallen. Bombardier hat dies bislang ausdrücklich wohl nicht bestätigt. Es gäbe noch keinen Beschluss. Näheres soll in den nächsten Wochen mitgeteilt werden. Für betroffene Arbeitnehmer von Bombardier in Hennigsdorf stellt sich die Frage, wie sie mit dieser neuen Situation umgehen sollen. Besteht Handlungsbedarf?

Handlungsbedarf bei Erhalt einer Kündigung

Konkreter Handlungsbedarf besteht in jedem Fall bei Erhalt einer Kündigung. Hier muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, damit man sich alle Optionen offenhält. Gerade wenn der Arbeitgeber nicht alle Mitarbeiter gekündigt hat, bestehen gute Optionen, die Kündigung erfolgreich anzugreifen.

Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan

In der Regel empfehle ich auch bei Vorhandensein eines lukrativen Sozialplans die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Das gilt auch für die Arbeitnehmer, die grundsätzlich nichts gegen eine Beendigung haben. Die Bedingungen der Beendigung können häufig deutlich verbessert werden. Das betrifft nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch das Arbeitszeugnis und weitere Ansprüche. Wer sich diese Chance entgehen lässt, verschenkt unter Umständen Geld und Sicherheit.

Vorsicht bei Änderung der Arbeitsbedingungen

Auch wenn der Arbeitgeber nicht direkt kündigt, sondern lediglich die Arbeitsbedingungen ändert, sollte man sich in solchen Situationen unbedingt beraten lassen. Manchmal werden durch solche Maßnahmen spätere Kündigungen vorbereitet.

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06.12.2016

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