Mandatsträger über Rechte und Pflichten informieren
Durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz wurde ein Straftatbestand – der am 1.9.2014 in Kraft getreten ist – geschaffen, der strafwürdige und korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern erfasst. Daneben haben Ratsmitglieder weitere Rechte und Pflichten, z.
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