Stundung des Kindesunterhalts
Koblenz/Berlin (DAV). Ist jemand zu Unterhalt verpflichtet und haben sich größere nicht gezahlte Unterhaltsbeträge angesammelt, kann der Betroffene diese in Raten abbezahlen. Ein Erlass des rückständigen Unterhalts kommt nicht in Betracht, wenn die Unterhaltsverpflichtung nicht
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