Ärztliche Schweigepflicht im digitalen Zeitalter
TÜV Rheinland: Praxisnetzwerke auf Sicherheit testen / Zugriffsrechte im Behandlungsteam / Patienten müssen einer Datenübermittlung zustimmen Köln, 10. März 2016. Apps und medizinische Geräte übermitteln schon heute bestimmte Patientendaten wie Blutdruckwerte oder die Herzfrequenz in
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