Attest auch bei kurzer Krankheit: Jeder Tag zählt
R+V Infocenter: Wochenende und Feiertage gelten als Krankheitstage – Attest rechtzeitig einreichen Svenja Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung Wiesbaden, 14. November 2012. Freitags krank geworden, am Montag immer noch nicht wieder auf den
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