Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
Seit dem Jahr 2018 gibt es die Belegvorhaltepflicht bei der Steuererklärung. Das bedeutet, dass gewisse Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern für die Nachfrage vom Finanzamt zu Hause aufbewahrt werden müssen. Die Steuererklärung
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