Der Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen direkten Weg vom Bett an seinen Homeofficearbeitsplatz stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Leitsatz der Verfasserin) BSG vom 08.12.2021- B 2 U 4/21 R – Pressemitteilung des BSG-
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