Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft § 43b / 53c
Die Pflege von Menschen ist sehr aufwendig, deshalb ist eine fundierte Ausbildung wichtig Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b / 53c SGB XI (ehemals § 87b) Die Pflege von Menschen ist aufwendig, es bleibt
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