Wegen „BEM“ oder „Gefährdungsbeurteilung“ erfolgreich vor die Einigungsstelle
1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen: – Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das Scheitern der Verhandlungen und die
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