Arbeitnehmersparzulage / DWG eG-Mitglieder profitieren
Seit 2024 gelten höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Hiervon profitieren auch Mitglieder der DWG eG! Ab dem 01.01.2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage mehr als verdoppelt. Dadurch profitieren noch mehr Mitglieder der DWG eG
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