Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2020 auf 3,40 Euro pro Arbeitstag
Höhere Freigrenze für kostenfreie Verpflegung: Ab 2020 täglich bis zu 6,50 Euro für steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmern möglich Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten
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