Familienzusammenführung: Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags minderjährig sein
Luxemburg/Berlin (DAV). Für Flüchtlinge besteht in der Europäischen Union die Möglichkeit, im Rahmen der Familienzusammenführung den Nachzug ihrer Kinder zu beantragen. Für diesen Familiennachzug müssen die Kinder bei Antragstellung minderjährig sein. Erreichen sie die Volljährigkeit
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