Cutimed Sorbact bleibt auch künftig erstattungsfähig
Cutimed Sorbact Wundauflagen bleiben aufgrund ihres rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach der neuen Verbandmitteldefinition erstattungsfähig. Darauf hat der auf Gesundheitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Utzerath im Rahmen eines Symposiums
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