Verbraucher ab 01. Januar beim Bauvertrag besser geschützt
Mehr Rechte für Bauherren, die sich in der Praxis noch bewähren müssen Immobilien-Ratgeber von Thomas Trepnau Das neue Bauvertragsrecht regelt unter anderem, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu
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