Finanzgericht Kassel vereinfacht Abschreibungen auf börsengehandelte Wertpapiere
Finanzgericht Kassel vereinfacht Abschreibungen auf börsengehandelte Wertpapiere (NL/1369049249) Hessisches Finanzgericht vereinfacht Teilwertabschreibungen auf börsengehandelte Wertpapiere im Umlaufvermögen und widerspricht damit dem Bundesfinanzministerium Frankfurt/Kassel, 18.3.2014 [HB180314NM]. Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat mit Urteil vom 12.
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