ÄK BaWü-Beteiligungsverfahren zur Homöopathie funktioniert nicht

Gesetzlich vorgeschriebene Befragung online zeitweise nicht abrufbar Nach ihrer umstrittenen Entscheidung, die Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu streichen, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg angekündigt, ein europarechtlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren durchzuführen, um die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung zu

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