Aushang zum Jugendschutz wurde zum 01.04.2016 geändert
§ 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet Veranstalter und Gewerbetreiben-de, die Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie im Bereich der Medien durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Auch § 10 „Rauchen
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