Verblasste Kassenzettel erschweren die Reklamation
R+V-Infocenter: Wichtige Belege kopieren oder scannen Wiesbaden, 3. April 2023. Ob Spielekonsole, Fernseher oder Fahrrad: Wenn Waren innerhalb der Garantiezeit kaputtgehen, können sie reklamiert werden – am besten unter Vorlage des Kaufbelegs. Doch Vorsicht: Kassenzettel
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