Die Änderung des Personengesellschaftsrechts kommt
Der Bundestag hat am 24.Juni. 2021 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Es geht hierbei insbesondere um Änderungen der §§ 705 ff BGB sowie der §§ 105
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