Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis: Polemik ist nicht erlaubt Ein Arbeitszeugnis, das grob unsachlich, polemisch und in ironischem Stil verfasst ist, zählt nicht als qualifiziertes Arbeitszeugnis im Sinne des Arbeitsrechts. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das
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