Hartz-IV-Empfänger müssen nicht Senioren und Kinder betreuen
www.mehr-hartz4.net 2. Juni 2015. Ohne eine entsprechende Qualifikation dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht gezwungen werden, Kinder oder Senioren zu betreuen, so ein Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Ein Mann widersprach
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