Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht
Kündigung wegen Mietrückstand: Wie viel ist zu viel? Vermieter können einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand ist. Der Mietrückstand muss allerdings beide
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