Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht
Betriebskostenabrechnung: Rechtzeitig auch noch an Silvester des Folgejahres? Vermieter müssen Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung spätestens bis Ende des zwölften Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt, zukommen lassen. Die Abrechnung für 2016 muss also bis 31.
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