Taxi-Krankenfahrten sind mit 7 und nicht mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig. Ein „Urteil“, das Taxigenossenschaften deutschlandweit Mut macht!
Taxigenossenschaften können aufatmen: 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer. ©iStockphoto.com/Vetta-Foto Zittau, 18.03.2013: Wer zu einer Behandlung oder Untersuchung ins Krankenhaus muss, ist froh, wenn ihn das Taxi sicher zum Ziel bringt. Gesetzliche Kassen übernehmen einen Festanteil.
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