Schadensersatzansprüche des Mieters bei Kündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs können wegen späterem Räumungsvergleich ausgeschlossen sein

Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Schadensersatzansprüche des Mieters bei Kündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs können wegen späterem Räumungsvergleich ausgeschlossen sein. Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 13. Januar

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