Wird eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen.

Erscheint zum Termin beim Notar zum Verkauf einer Wohnung durch eine GbR nur der alleinvertretungsbefugte Gesellschafter, muss er seine Vertretungsbefugnis nachweisen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Frankfurt: Wenn eine Eigentumswohnung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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