Private Nutzung des Internets

Die exzessive private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine (fristlose) Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Selbst wenn in einem Unternehmen

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