Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht
Handy am Lenkrad: Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren ist verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor
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