Erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand

Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des §

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