Kammergericht: Gründungsgenossen haften aus Prospekthaftung – Vorstand Puttrus der Saxonia e. G. soll für falsche Angaben haften
Berlin, 14.02.2013 Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin Mit einem Beschluss vom 14.01.2013 erstreckt das Berliner Kammergericht die Haftung für fehlerhafte Prospektangaben im Rahmen der Beitrittswerbung von Genossen zu sogenannten Anlagegenossenschaften auch auf die Gründungsgesellschafter der Genossenschaft.
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