ARAG Verbrauchertipps

Schönheitsreparaturen/Videobeweis/Elternunterhalt Wer zahlt für Mängel an der Mietwohnung? Nach Auskunft der ARAG Experten sind Mieter oftmals per Mietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Für Instandhaltungsmaßnahmen, die an die Bausubstanz der Wohnung gehen, muss hingegen der Vermieter

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