BFH-Urteil zum Hausnotruf: Steuerermäßigung nur bei betreutem Wohnen
Ein Hausnotrufservice für alleinlebende Senioren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. Allerdings nur, wenn die Annahme des Notrufs und die direkte Hilfe durch den Dienstleister vereinbart wurde. Steuerlich nicht anerkannt werden Vermittlerdienste, die selbst
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