ARAG Verbrauchertipps

Trinkgeld/Nachhilfe/Dashcam Hartz IV: Trinkgelder dürfen nicht abgezogen werden ARAG Experten weisen darauf hin, dass Trinkgelder nicht als Einkommen gewertet und daher nicht von Hartz-IV-Leistungen abgezogen werden dürfen. In einem konkreten Fall wollte das Jobcenter einer

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