Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Berlin beträgt nunmehr in allen Stadtbezirken einheitlich 10 Jahre
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zur Verordnung im Sinne des §§ 577 a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung Die Sperrfrist
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