Wird eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen.

Erscheint zum Termin beim Notar zum Verkauf einer Wohnung durch eine GbR nur der alleinvertretungsbefugte Gesellschafter, muss er seine Vertretungsbefugnis nachweisen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Frankfurt: Wenn eine Eigentumswohnung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Immobilienrecht: Darauf ist beim Immobilienkauf vom Bauträger zu achten

Besonderheiten beim Bauträgervertrag und Aufgaben des Notars Notar Frankfurt, Notariat, Notarin, Beurkundung Immobilienkauf, Bauträgervertrag, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Immobilienrecht, Beglaubigung, notarielle Beratung, Vertragsgestaltung, Vertragsentwurf, Westend Frankfurt, 4. September 2012 – Gerade in Großstädten, Ballungsräumen und Neubaugebieten

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