Transparenz im Dienste des Verbrauchers oder Innovationshemmnis?

Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bringt in jedem Fall viel Veränderung

Transparenz im Dienste des Verbrauchers oder Innovationshemmnis?

Frankfurt am Main, September 2013. – Ist das gesund? Wird das Immunsystem gestärkt? Die Frage nach dem gesundheitlichen Mehrwert eines Lebensmittels wurde bis vor kurzem von den Herstellern vor allem selbst beantwortet und auf der Verpackung ausgewiesen. Stärkt die Darmflora, stärkt Herz- und Kreislauf, senkt das Cholesterin, hieß es zum Beispiel. Als Beweis mussten die Hersteller den Nutzen in einer eigenen Studie nachweisen. Seit 2006 aber besteht die Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel. Europaweit soll damit einheitlich die Anforderung bei der Verwendung dieser Angaben geregelt werden. Die Verordnung steht auch im Fokus vieler Aussteller auf der Messe Food Ingredients Europe (Fi Europe), die vom 19. Bis 21. September in Frankfurt am Main stattfindet. Unternehmen im Bereich Lebensmitteinhaltsstoffe und Verpackung arbeiten hier eng zusammen um Lösungen vorzustellen, die der neuen Verordnung gerecht werden und dabei sowohl das Aussehen des Produktes als auch den Inhalt optimieren.

Der Verbraucher soll sich darauf verlassen können, „dass diese Aussagen auch wahr und zutreffend sind und durch wissenschaftliche Daten gestützt werden“ heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Damit gilt das Prinzip, dass grundsätzlich alle Aussagen bezüglich des Gesundheitsnutzens von Inhaltsstoffen verboten sind, bis auf solche, die ausdrücklich erlaubt wurden“, weiß Peter Loosen Geschäftsführer des BLL, dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. Bis Mai 2012 hat es gedauert, diese Liste zu erarbeiten und sie erlaubt insgesamt 222 Aussagen. „Das hat die Branche überrascht“, weiß Loosen. „Wir hatten mit viel mehr gerechnet und vor allem in einer größeren Breite.“ Zugelassen sind nämlich überwiegend nur Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen. Bereiche wie Ballaststoffe oder funktionelle Zutaten wie Probiotika oder das allgemein als Gelenkschmiere bekannte Glucosamin werden nicht berücksichtigt. „Inzwischen sind weitere sechs Angaben zugelassen, eine siebte ist auf dem Weg und insgesamt sechs Angaben zu Koffein stehen noch in der Diskussion, werden die Listen aber wohl bald ergänzen“, weiß Loosen.

Risiko oder Chance?
Die Verordnung soll aber nicht nur dem Verbraucherschutz dienen. Sie wurde auch ins Leben gerufen, um gleiche Vermarktungsbedingungen in der EU zu schaffen. „Früher konnten etwa bestimmte Angaben in Frankreich, aber nicht in Deutschland verwendet werden – und das ungeachtet der Tatsache, dass die Gesetzeslage dieselbe war“, erklärt Loosen. Ein Produkt europaweit zu vertreiben sei nun viel einfacher. Die Frage wäre, ob es sich für die Unternehmen noch lohnen würde, bestimmte Angaben zur Zulassung zu beantragen. Unter anderem müssen dafür klinische Humanstudien durchgeführt werden, die langwierig und vor allem kostenintensiv sind. Allerdings: Wer dabei eine Erkenntnis hat, die überraschend oder bisher unbekannt war, der hat das Recht, diese fünf Jahre exklusiv zu nutzen.

Ob das ausreicht, bezweifelt der Experte. „Unternehmen haben schon angekündigt, dass es für sie ein Innovationshemmnis ist. Die Hürden sind für viele einfach zu hoch und kostenintensiv“, so Loosen. Entwicklung und Forschung stehen hier in keinem Verhältnis zu einem Gewinn. Da denke der Markt einfach kostenbewusst. Dennoch wird es auf der Fi Europe viele Innovationen und neue Produkte zu sehen geben. Der Branche entwickelt sich stetig weiter und wird auch unter dem Druck der Verordnung den Anforderungen des Marktes gerecht.

Mehr Transparenz für den Verbraucher

Hauptziel der Verordnung ist es, irreführende Werbeaussagen zu verhindern und die Angaben für Lebensmittel für den Verbraucher so transparent wie möglich zu machen. „Lebensmittelhersteller sind heute so transparent wie nie“ sagt Loosen über die Kennzeichnungspflicht. Zutaten, Zusatzstoffe, wie viel von allem, für welchen Zweck und demnächst auch die Pflicht der Nährwerttabelle geben dem Verbraucher Aufschluss über die Inhalte des Produktes. Der Gesetzgeber stellt grundsätzlich sicher, dass Konsumenten alle Lebensmittel auf dem Markt völlig unbedenklich essen können. Durch die Verpflichtung zur Information und Transparenz bleibt dem Verbraucher dann noch die Wahl auszusuchen, welche Inhaltstoffe er bevorzugt. Loosen: „Letztendlich sind die Informationen aber nur ein Seite. Sie müssen auch wahrgenommen und verstanden werden.“ Bei der Stevia-Pflanze zum Beispiel ist der Süßstoff zugelassen, bei den getrockneten Blätter der Pflanze ist immer noch unsicher, ob sie verwendet werden dürfen.“ Wo die Grenzen gezogen werden, ist selbst für Experten manchmal nicht einfach. An dieser Stelle muss es noch mehr Aufklärung darüber geben, was die Angaben bedeuten und der Verbraucher müsse auch aktiv.

Was bringt die Zukunft?
Viele Bereiche der Lebensmittelinhaltstoffe und deren gesundheitsbezogenen Angaben sind noch gar nicht geklärt. So besteht zum Beispiel immer noch eine große Lücke was die Pflanzenstoffe, die sogenannten Botanicals, betrifft. Hier konnte man sich bisher nicht auf eine Liste einigen, denn der Nachweis ist schwierig. Auch Lebensmittel-Rechtsexperte Loosen sieht hier zwei kritische Punkte: „Wenn man sich nicht einigen kann werden im schlimmsten Fall Health Claims für Botanicals komplett verboten. Allgemein glaubt ein Verbraucher aber daran, dass Pflanzenextrakte, eine positive Wirkung haben. Wenn man Dingen aus der Natur das nicht offiziell zusprechen kann, bedeutet das für Konsumenten nur noch mehr Verwirrung.“ Einschränkungsmöglichkeiten und Legitimierungen stehen möglicherweise auch noch in anderen Gebieten auf dem Plan. Die Verordnung für neuartige Lebensmittel soll überarbeitet werden. Etwas Neuartiges aus einem anderen Land mitzubringen und hier zu vertreiben funktioniert schon seit 1997 nur mit großem bürokratischem Aufwand. Zukünftig könnte die Barriere, Lebensmittel, die in der ganzen Welt gegessen oder getrunken werden, auch in der EU zu verkaufen, noch höher werden. „Der Trend geht eindeutig zur weiteren Verschärfung der Gesetzeslage“, zieht Loosen sein Fazit. Dass dies Innovation einbremst ist schon jetzt abzusehen. Ob es langfristig mehr Schutz und Transparenz für den Verbraucher bringt, als dass es verwirrt und verunsichert bleibt abzuwarten. Um mitzudiskutieren oder neue Geschäftspartner kennen zu lernen, die optimale Lösungen haben, die den aktuellen Verordnungen entsprechen, ist die Fi Europe genau der richtige Ort. Hier trifft sich, wer nach Neuheiten sucht, mitreden möchte oder auch den Markt für Lebensmittelinhaltsstoffe mitbestimmen will.

Über Fi ingredients Global – der sichere Weg zum Absatzmarkt seit 1986
Die Food ingredients fand zum ersten Mal in Utrecht (Niederlande) im Jahr 1986 statt. Das Portfolio umfasst Live-Events, Publikationen, umfassende Studiendaten, digitale Lösungen und hochrangige Konferenzen, die mittlerweile weltweit etabliert sind. Sie bieten regionale und globale Plattformen für alle Vertreter der Industrie aus dem Bereich Lebensmittelinhaltsstoffe. Mehr als 500.000 Besucher verzeichneten die Messen in den vergangenen Jahren und es wurden Geschäftsumsätze von mehreren Milliarden Euro kreiert. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung, exzellenten Events, digitalen Lösungen und unterstützenden Produkten liefern wir den direkten Weg zu einem Absatzmarkt mit globalem Publikum.

Mehr Informationen über das Food Ingredients Portfolio finden Sie hier: www.foodingredientsglobal.com/europe

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